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Natürlich. Gemeinsam.

Stiftung für Menschen mit Behinderung in Lindau

Starke Unterstützung für ein wichtiges Anliegen

Die Stiftung Lebenshilfe Lindau ist eine rechtlich selbstständige, gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde am 20. Oktober 2010 mit der Absicht gegründet, die Arbeit des Vereins "Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. Kreisvereinigung Lindau" zu unterstützen. Ziel der Stiftung ist es vor allem, einen Beitrag zur langfristigen Finanzierung der Arbeit der Lebenshilfe zu leisten.

Die Stiftung Lebenshilfe Lindau übernimmt durch die gezielte Förderung von Projekten einen Beitrag zu einer ausgeglichenen Finanzierung des Betreuungsangebotes. So wird die Stiftung beispielsweise Träger des geplanten Wohnheims in Lindenberg. Dank Ihrer Unterstützung stellen wir sicher, dass es den Klienten der Lebenshilfe gut geht und sie sich in ihrem neuen Zuhause wohl fühlen werden.

Die Stiftung wird beim Finanzamt Lindau unter der Steuernummer 127/147/02996 geführt und ist wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerlich freigestellt.

Die Stiftung der Lebenshilfe

Ihr Beitrag zu unserer Arbeit

Wir freuen uns über jede Spende und Zustiftung und sind sehr dankbar, wenn Sie uns helfen möchten. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie in Absprache mit unserem Team ein bestimmtes Projekt direkt unterstützen möchten oder die Verwendung Ihrer Spende vertrauensvoll ganz uns überlassen. Eins ist in jedem Falle gewiss: Ihre finanzielle Zuwendung kommt direkt und in voller Höhe Menschen mit Behinderung zugute. Ihre Spenden und Zustiftungen sind steuerlich als Sonderabgabe wirksam. Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung.

Zustiftung

Viele Projekte für Menschen mit Behinderung erstrecken sich über längere Zeiträume und bedürfen daher einer längerfristigen finanziellen Unterstützung. Zustiftungen gehen in das Stiftungsvermögen der Stiftung Lebenshilfe Lindau ein und werden sicher angelegt. So bleibt das Kapital über viele Jahre erhalten und die Erträge daraus fließen den jeweils wichtigsten Projekten zu. Gleichzeitig dient das Stiftungsvermögen als Rücklage und Sicherung der Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Erbschaften

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Vermögen oder Ihre Immobilie nach Ihrem Tod einem guten Zweck zugeführt und sinnvoll für Menschen mit Behinderung eingesetzt werden? Durch ein entsprechend erstelltes Testament können Sie bestimmen, wofür Sie Ihren Nachlass einsetzen möchten. Durch eine Zustiftung der Erbschaft an die Lebenshilfe Lindau entfallen sowohl die Schenkungs- als auch die Erbschaftssteuer und der Betrag kommt in voller Höhe den betreuten Menschen in der Lebenshilfe zugute. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Testamentserstellung.

Bankverbindung der Stiftung Lebenshilfe Lindau

Volksbank Lindenberg
IBAN: DE50 7336 9826 0000 1762 90
BIC: GENODEF1LIA

Urkunde und Satzung der Stiftung Lebenshilfe Lindau

Vorsitz und Stiftungsrat der Stiftung Lebenshilfe Lindau

Esther Hofmann von der Lebenshilfe Lindau

Esther Hofmann

Stiftungsvorstand

Cornelius Wiedemann von der Lebenshilfe Lindau

Cornelius Wiedemann

Stiftungsvorstand

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Markus Anselment

Vorsitzender des Stiftungsrats

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Bernhard Gutowski

Stiftungsrat

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Eberhard Rotter

Stiftungsrat

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Elmar Stegmann

Stiftungsrat